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   BSG, 14.09.2020 - B 4 AS 212/20 B   

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https://dejure.org/2020,34978
BSG, 14.09.2020 - B 4 AS 212/20 B (https://dejure.org/2020,34978)
BSG, Entscheidung vom 14.09.2020 - B 4 AS 212/20 B (https://dejure.org/2020,34978)
BSG, Entscheidung vom 14. September 2020 - B 4 AS 212/20 B (https://dejure.org/2020,34978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - keine ausreichende Darlegung der Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - Rechtsmittel einer Beigeladenen - Rechtsschutzbedürfnis und materielle Beschwer

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  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus BSG, 14.09.2020 - B 4 AS 212/20 B
    Bezogen auf die materielle Beschwer der Beigeladenen findet insofern auch die erforderliche Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Schrifttum nicht statt (vgl etwa zu dem Verhältnis zwischen dem Jobcenter eines zugelassenen kommunalen Trägers und dessen Stellung als Sozialhilfeträger BSG vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 48; vgl zu den Voraussetzungen von wechselseitigen Erstattungsansprüchen zwischen dem zugelassenen kommunalen Träger und der Bundesrepublik BSG vom 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R - SozR 4-4200 § 6b Nr. 4).
  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 14.09.2020 - B 4 AS 212/20 B
    Bezogen auf die materielle Beschwer der Beigeladenen findet insofern auch die erforderliche Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Schrifttum nicht statt (vgl etwa zu dem Verhältnis zwischen dem Jobcenter eines zugelassenen kommunalen Trägers und dessen Stellung als Sozialhilfeträger BSG vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 48; vgl zu den Voraussetzungen von wechselseitigen Erstattungsansprüchen zwischen dem zugelassenen kommunalen Träger und der Bundesrepublik BSG vom 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R - SozR 4-4200 § 6b Nr. 4).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 14.09.2020 - B 4 AS 212/20 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 4/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Die Rechtsmittelbefugnis setzt dabei eine materielle Beschwer der Beigeladenen durch die angefochtene Entscheidung voraus (vgl BSG vom 14.9.2020 - B 4 AS 212/20 B - juris RdNr 7; BSG vom 24.3.2016 - B 12 KR 6/14 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 27 RdNr 17 ff) , die im Fall einer Verurteilung nach § 75 Abs. 5 SGG stets gegeben ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 KR 1253/22

    Anspruch eines Notfallsanitäters auf Versorgung mit einem aufzahlungspflichtigen

    Denn auch aus dieser Bindung folgt eine Beschwer des Beigeladenen nur dann, wenn dieser aufgrund der Bindungswirkung (zusätzlich) unmittelbar in eigenen (subjektiven) Rechtspositionen beeinträchtigt sein kann, dh eine Beschwer nicht nur formal besteht (sog formelle Beschwer), sondern auch sachlich - materiell - von Bedeutung ist (sog materielle Beschwer) (BSG 14.09.2020, B 4 AS 212/20 B; BSG 24.03.2016, B 12 KR 6/14 R, SozR 4-2500 § 5 Nr. 27, SozR 4-1500 § 54 Nr. 40, SozR 4-1500 § 75 Nr. 23).

    Die materielle Beschwer der Beigeladenen ist vorliegend gegeben, weil sie durch die Entscheidung des SG unmittelbar in der Erfüllung des nur ihr gesondert übertragenen eigenständigen Aufgabenbereichs beeinträchtigt dadurch sein kann, dass sie zum Ausgleich gegenüber der verurteilten Beklagten verpflichtet wäre (BSG 14.09.2020, B 4 AS 212/20 B).

  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 10/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 8.3.2021 - B 9 BL 3/20 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 14.9.2020 - B 4 AS 212/20 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 2.5.2017 - B 5 R 401/16 B - juris RdNr 6) .
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 2192/19

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Hörgerät - Notwendigkeit zur

    Liegt - wie vorliegend - keine Verurteilung der Beigeladenen vor, ist eine materielle Beschwer nur gegeben, wenn auch sie durch die Entscheidung unmittelbar in der Erfüllung des nur ihr gesondert übertragenen eigenständigen Aufgabenbereichs beeinträchtigt sein kann, die Beigeladene also etwa zum Ausgleich gegenüber dem verurteilten Beklagten verpflichtet wäre (BSG 14.09.2020, B 4 AS 212/20 B).
  • BSG, 04.07.2023 - B 5 R 171/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Darüber hinaus trägt die Beigeladene auch nicht vor, dass nach Rechtskraft des LSG-Urteils sämtliche Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs erfüllt sind (zur Darlegung der materiellen Beschwer eines Beigeladenen vgl auch BSG Beschluss vom 14.9.2020 - B 4 AS 212/20 B - juris RdNr 7) .
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